Lenz, Wolfgang1987-06-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/532943Städtebauliche Fehlentwicklungen, die z.B. häufig in verdichtet bebauten Kernbereichen von Städten feststellbar sind, können über § 34 Bundesbaugesetz nicht bereinigt werden. Ganz im Gegenteil ist über die Möglichkeit des Einfügens auch ohne Vorbildwirkung die Fortsetzung unerwünschter Entwicklungen denkbar. Das darf angesichts der aus dem Eigentumsrecht herzuleitenden Baufreiheit nicht beklagt werden. Auch die verbindliche Bauleitplanung wird vielfach Lösungen deshalb nicht schaffen können, weil diese im Sinne einer Entkernung zu nicht finanzierbaren Entschädigungspflichten führt. (rh)PlanungsrechtInnenbereichBundesbaugesetzBaugesetzbuchBauvorhabenRechtBebauungsplanungZulässigkeit von Vorhaben im nichtbeplanten Innenbereich nach dem Entwurf eines Baugesetzbuches.Zeitschriftenaufsatz120076