Maenscher, Alice1980-01-302020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261978https://orlis.difu.de/handle/difu/432392Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stellt seit 1970 den wichtigsten Teil der eigenen Einnahmen dar. Da erneut eine Anteilserhöhung im Gespräch ist, sollte der Verteilungsmodus des Anteils nochmals diskutiert werden. Die Verteilung des Anteils nach geltendem Recht widerspricht in mehrerer Hinsicht raumordnungspolitischen Leitlinien. Der Verteilung unter den Gemeinden muß äquivalenzmäßiger Charakter zugesprochen werden, Wachstumsgemeinden werden nur zögernd angepaßt, in Gemeinden mit Einwohnerverlusten verringert sich der Anteil abrupt. Dies gilt zusammenfassend auch auf regionaler Ebene. Das System ist schwer durchschaubar und politischer Manipulation zugänglich. Ein neues System müßte klare Indikatoren zur Bevölkerungszahl, zur Bevölkerungsstruktur, zu Einwohnerverlusten sowie zu regionalplanerischen Größen bringen. Die Verteilung kann dann auf zwei Stufen - der Regional- und Gemeindeebene - erfolgen. Aufbauend auf einem solchen System, könnte auch ein kommunaler Hebesatz konstruiert werden, der regional koordiniert eine Festsetzung von Hebesatzzonen nach bevölkerungspolitischen Zielen anstrebt, während das Aufkommen unabhängig vom Hebesatz nach dem Verteilungsmodus für den Einkommensteueranteil erfolgt.GemeindefinanzenEinkommensteuerVerteilungRaumordnungspolitikDie Verteilung der Gemeinde-Einkommensteuer nach raumordnungspolitischen Leitlinien.Zeitschriftenaufsatz006591