Blum, MariettaKampmann, Ralf1991-11-112020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/566983Bei der Wiedernutzung von Gewerbebrachen in Gemengelagen stellt sich das Problem, für die benachbarte Wohnbebauung die Einhaltung der Lärmimmissionsgrenzwerte sicherzustellen. Für den aufzustellenden Bebauungsplan und für die Baugenehmigungsverfahren sind daher zuvor Prognosen über auftretende Emissionswerte, über die Schalldämmwerte der unterschiedlichen, vorhandenen Bausubstanz und über die Lärmimmissionswerte an repräsentativen Auftreffpunkten benachbarter Wohngebiete zu erstellen. Der Aufsatz beschreibt das Vorgehen am Beispiel des Geländes einer ehemaligen Kammgarnspinnerei, das wieder gewerblich genutzt werden soll. Die Gebäude stehen teilweise unter Denkmalschutz. Ausgehend vom Nutzungskonzept des Investors wurde für alle Gebäude, in denen produziert werden soll, der maximale Innenpegel sowie das von der Bausubstanz abhängige Schalldämmaß berechnet. Über eine Einteilung des Gebiets in 18 Lärmparzellen wurde rechnerisch die addierte Lärmemission ermittelt. Rechnergestützt wurden die im Bebauungsplan und im Genehmigungsverfahren festzusetzenden Grenzwerte und gegebenenfalls Minderungsmaßnahmen ermittelt. (wb)GewerbegebietBebauungsplanungWohngebietGemengelageLärmImmissionsschutzLärmbelastungSchalldämmungSchalldämmwertBerechnungsverfahrenRichtwertNutzungskonzeptStadterneuerungGewerbeBauschalldämmaße im Bebauungsplan.Zeitschriftenaufsatz154962