2004-11-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/128951Art. 87 f GG; §§ 1, 9 BauGB; § 11 ff. PostG: 1) Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost können "Flächen für den Gemeinbedarf" nach § 9 Abs.l Nr.5 BauGB für die Grundversorgung mit Postdienstleistungen (Universaldienst i.S. von §§ 11 ff. PostG) festgesetzt werden. 2) Die kommunale Bauleitplanung darf sich dem Strukturwandel im Postwesen nicht verschließen. Das Interesse der Deutschen Post AG an einer wirtschaftlichen Nutzung ihres Grundeigentums sowie die Rahmenbedingungen der privatwirtschaftlichen Erbringung von Postdienstleistungen sind bei der planerischen Abwägung zu berücksichtigen. difuFestsetzung einer "Gemeinbedarfsfläche Post". BVerwG, Urteil vom 30.6.2004 - 4 CN 7/03 - (VGH München vom 25.3.2003 - 1 N 00.359).ZeitschriftenaufsatzDC4619BauleitplanungGemeindeGemeinbedarfsflächeDienstleistungsstandortPostamtPostPrivatisierungStrukturwandelPostdienstGrundversorgung