2002-05-152020-01-032022-11-262020-01-032022-11-261999https://orlis.difu.de/handle/difu/52945Zum 1. Mai 1998 ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG, in wesentlichen Bereichen in Kraft getreten. Die durch das KonTraG geänderten Regelungen betreffen drei Hauptbereiche, einmal Rechnungslegungsvorschriften, als weiteren Bereich die Unternehmensverfassung und Unternehmenskontrolle und schließlich - nicht zuletzt - die Prüfungsvorschriften. Für die Unternehmen insbesondere von Interesse sind die Regelungen in Bezug auf Unternehmensverfassung und Unternehmenskontrolle und in diesem Zusammenhang das auch in der Öffentlichkeit bereits viel diskutierte sogenannte "Risikofrühwarnsystem", zu dessen Einführung der Vorstand der Aktiengesellschaft künftig gesetzlich verpflichtet ist. Hieraus folgt natürlich sofort die Frage, ob ein ähnliches Risikofrühwarnsystem auch bei der GmbH und der Genossenschaft bestehen muß. difu Von Interesse sind aber auch die geänderten Anforderungen an den Lagebericht, für die Unternehmen, die zur Erstellung desselben verpflichtet sind.Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Wesentliche Änderungen für Wohnungsunternehmen.MonographieDF5609UnternehmenWirtschaftsrechtWohnungswesenWohnungsbauunternehmenWohnungswirtschaftUnternehmensführungBetriebswirtschaftUnternehmensformGesetzesänderungRechnungslegungKontrolle