Schwarz, Bernd1995-03-142020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251994https://orlis.difu.de/handle/difu/100153Mit Ausnahme von Bayern haben alle Bundesländer in ihren Landesbauordnungen Bestimmungen über die Baulasten aufgenommen. Nach diesen Regelungen ist eine Baulast eine (sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergebende) öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die dieser durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernimmt. Der Autor untersucht am Beispiel der Landesbauordnung NRW die im Landesrecht ausdrücklich vorgesehenen Baulastenfälle und analysiert anerkannte Beispiele für Baulasten im Bauplanungsrecht nach dem Baugesetzbuch. Anschließend wird die Generalermächtigung nach § 78 BauO NRW behandelt, die dem Einsatz der Baulasten weite Anwendungsmöglichkeiten eröffnet. Der Anhang dokumentiert einschlägige Fundstellen und Texte seit dem Sächsischen Baugesetz vom 1.7.1900. kmr/difuInhalt und Anwendungsbereich der Baulasten. Eine kritische Bilanz der Rechtsprechung und Literatur.Graue LiteraturS95010015LandesbauordnungBauordnungsrechtBauaufsichtGrundstücksrechtRechtsprechungRechtsgeschichteVerfassungsrechtGesetzgebungBodenrechtPlanungsrechtBaurechtBaulastBaugesetzbuch (BauGB)