Kuhbier, JörgPrall, Ursula2009-09-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520090943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/167896Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die Beleihung Privater mit der Aufgabe der Endlagerung radioaktiver Abfälle zulässig ist. Hierfür wird zunächst die Ermächtigungsgrundlage aus § 9a Abs. 3 S. 3 AtG dargestellt und sodann untersucht, ob die vom Gesetzgeber aufgestellten Maßstäbe für die Zulässigkeit einer Beleihung nach dem derzeitigen Planungs- und Verwirklichungsstand deutscher Endlagerprojekte erfüllt werden. Es zeigt sich, dass dies nicht der Fall ist, weshalb - auch vor dem Hintergrund des zwingend erforderlichen hohen Schutzniveaus - eine Beleihung nicht in Betracht kommt.Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Abfälle durch Beliehene?ZeitschriftenaufsatzDM09081018EntsorgungUmweltschutzStandortPlanungsrechtAtomrechtSchadstoffEntsorgungSonderabfallAtomabfallRadioaktivitätPrivatunternehmenGenehmigungsbedürftige AnlageEndlagerSchachtanlageStandortentscheidungAuswahlverfahrenRaumordnungsrechtSchadensvorsorgeSchutzpflichtEntsorgungsunternehmenBeleihung