Schaefer, Hans1980-02-022020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251969https://orlis.difu.de/handle/difu/455281Das Land Rheinland-Pfalz, das 1947 aus ehemals bayerischen, hessischen und preußischen Gebietsteilen gebildet worden war, hat von 1965 bis 1969 eine umfangreiche Verwaltungsreform durchgeführt. Durch insgesamt sechs Landesgesetze wurden nicht nur die staatlichen Verwaltungs- und Gerichtsbezirke, die noch aus dem letzten Jahrhundert stammten, umgestaltet. Es wurde auch eine weitgehende Reform der Gemeindegrenzen vorgenommen. Statt früher fünf hat das Land jetzt nur noch drei Regierungsbezirke, statt früher 39 jetzt nur noch 28 Landkreise. 32 Amtsgerichte wurden aufgelöst. Sämtliche kreisfreien und alle großen kreisangehörigen Städte wurden durch Eingemeindung von Umlandgemeinden vergrößert; auf dem flachen Lande wurden Hunderte von Gemeinden zusammengelegt. Das Kommunalverfassungsrecht wurde durch Erlaß der für das ganze Land geltenden Verbandsgemeindeordnung weiterentwickelt. Sie ist an die Stelle der Amtsordnung getreten, die nur in den früheren preußischen Regierungsbezirken Koblenz und Trier galt. Dadurch soll die Zusammenfassung der kreisangehörigen Gemeinden des Landes zu 183 Verbandsgemeinden mit mindestens 7500 Einwohnern erreicht werden; nur 24 kreisangehörige Gemeinden sollen verbandsfrei bleiben. In Rheinland-Pfalz wurde auch eine umfassende funktionale Verwaltungsreform durchgeführt, bei der insgesamt 650 Verwaltungsfunktionen von den Zentralbehörden auf die Mittelinstanzen bzw. von diesen auf die unteren Verwaltungsbehörden und von da auf die Verbandsgemeinden delegiert wurden. Von allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland hat also Rheinland-Pfalz die Gebiets- und Funktionalreform am weitesten vorangetrieben.VerwaltungsreformGebietsreformVerbandsgemeindeGemeindeordnungRaumordnungKommunalverfassungVerwaltungsorganisationVerwaltungGebietsreform - Verbandsgemeindeordnung - Funktionalreform. Zum Stand der Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz.Zeitschriftenaufsatz032475