Heimlich, Jörn1997-04-012020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251996https://orlis.difu.de/handle/difu/103570Verleihungsgebühren erhebt der Staat als Entgelt für die Verleihung eines Rechts an Private, etwa der Lizenz, Grundwasser zu entnehmen. Die Arbeit versteht sich als ein Versuch, die Verleihungsgebühr als dritten Typus - neben Verwaltungs- und Benutzungsgebühr - gebührendogmatisch zu etablieren. Die "Hauptproblematik der Verleihungsgebühr" (S. 366) sieht der Autor darin, daß das Entgelt nicht der Deckung von Kosten dient, sondern für die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben verwendet wird. Der Autor bringt eine funktionalistische Gebühren-Theorie in Anschlag. Für die Qualifikation einer Abgabe als rechtmäßig erhobener Gebühr sind danach vier Funktionskomplexe ausschlaggebend: der (formal im Sinne von Leistung und Gegenleistung verstandene) Gebührenbegriff, die Rechtfertigung des Entgelts aus dem durch Art. 3 GG gebotenen Prinzip des Ausgleichs von Vorteilen, die ein Privater durch den Staat erlangt, die Gebührenbemessung (Verhältnismäßigkeitsprinzip) sowie die Zweckbindung (kein reines Instrument der Gewinnerzielung, sondern staatliches Lenkungsmittel). gar/difuDie Verleihungsgebühr als Umweltabgabe. Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des allegemeinen Gebührenrechts.MonographieS97020046AbgabenrechtUmweltschutzrechtRechtsprechungBemessungVerfassungsrechtRechtsgeschichteVerwaltungsrechtUmweltschutzGebührGebührenrechtVerleihungsgebührUmweltabgabeZweckWasserentnahme