Schruth, Peter2012-06-012020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920110947-8957https://orlis.difu.de/handle/difu/273178In dem Beitrag wird in zwei Bezügen über den Stellenwert der Beteiligung von Betroffenen und der Durchsetzung von Rechtsansprüchen nachgedacht. Sowohl für die ombudschaftliche Durchsetzung bedarfsgerechter Jugendhilfen als auch für die Beteiligung ehemaliger Heimkinder am RTH zur Aufarbeitung der Fürsorgeerziehung gilt, dass die Betroffenen - um individuelle Hilfen bzw. Anerkennung des erlittenen Unrechts zu erhalten - ihre Rechte und ihre Handlungsoptionen kennen müssen. Erst dadurch sind sie in der Lage, diese Rechte aktiv einzufordern und durchzusetzen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass ein organisiertes unabhängiges Korrektiv zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Hilfefeststellung und Leistungserbringung für die Adressaten der Jugendhilfe unumgänglich ist.Ausblicke auf mehr unabhängige Ombudschaft in der Jugendhilfe.ZeitschriftenaufsatzDR19081SozialarbeitJugendhilfeGeschichteBewertungKindJugendlicherPartizipationJugendhilfeleistungAnspruchsberechtigungDurchsetzungWunsch- und WahlrechtOmbudschaftHeimerziehungAufarbeitungRunder Tisch