Hunke-Klein, Martina2012-02-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520111616-0991https://orlis.difu.de/handle/difu/174023Gesetzliche Grundlagen waren das "Gesetz, betreffend die Zusammenlegung der Grundstücke im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts" vom 24.5.1885 sowie die "Verordnung, betreffend den Sitz der Generalkommission für die Rheinprovinz" vom 20. Juni 1885. Das Instrument der "ländlichen Bodenordnung" hat somit in NRW eine lange Tradition und ist ein substanzieller Bestandteil der ländlichen Entwicklung. Für den Geltungsbereich des Allgemeinen Preußischen Landrechts wurde bereits 1820 die Generalkommission in Münster eingerichtet. Der Beitrag soll an die langjährige Tradition der Flurbereinigungsverwaltung mit den wechselvollen Aufgabenstellungen, die jedoch immer in Bezug zu ländlichen Grundstücken standen, erinnern.125 Jahre Flurbereinigungsverwaltung im Rheinland - Von der Gemeinheitsteilung zur modernen Bodenordnung.ZeitschriftenaufsatzDM12011516InstitutionengeschichteFlurbereinigungBodenordnungZusammenlegungLändliche EntwicklungFlurbereinigungsverfahren