1996-09-232020-04-272022-11-292020-04-272022-11-291996https://orlis.difu.de/handle/difu/269184Diese Grundsätze und Leitlinien wurden vom Stuttgarter Gemeinderat als Konkretisierung des gesetzlichen Auftrags nach § 9.3 KJHG verabschiedet. Mit diesen von der "AG Mädchenpolitik" (einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG) erarbeiteten Leitlinien, sind alle Träger der Jugendhilfe in Stuttgart aufgefordert, ihren jeweiligen Beitrag zur Gleichberechtigung der Geschlechter in der Praxis zu leisten. Die Mädchenarbeit wurde damit als eigenständiger Arbeitsansatz in Stuttgart anerkannt und strukturell in der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe verankert und abgesichert. Im Beirat für Gleichstellungsfragen und im Jugendhilfeausschuß des Gemeinderats soll zukünftig regelmäßig über die Umsetzung der Leitlinien berichtet werden. Neben grundsätzlichen Aussagen zur Mädchenarbeit enthält das Papier auch Ausführungen zur Gesundheits- und Sexualerziehung, zur Jugendarbeit, Jugendberufshilfe, Gewaltprävention und zum Thema Wohnen.Mädchenarbeit in Stuttgart - Grundsätze und Leitlinien.Graue LiteraturDR1531SozialarbeitJugendhilfeJugendarbeitMädchenGesundheitserziehungJugendberufshilfeGewaltprävention