Beuscher, Peter1990-04-182020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/554949Untersuchungsgegenstand ist Pargr. 44a VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung). Die Vorschrift regelt die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen, die während des laufenden Verwaltungsverfahrens wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften eingelegt werden. Die Arbeit ist in drei Abschnitte gegliedert. Im ersten werden die Rechtsschutzbeschränkungen durch Pargr. 44a VwGO behandelt. Im zweiten wird die Vorschrift auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 19 Abs. 4 GG überprüft. Dieser garantiert die Durchsetzbarkeit subjektiver öffentlicher Rechte: Wird ein Verfahrensbeteiligter vom Gesetzgeber gezielt begünstigt, steht ihm ein subjektives Verfahrensrecht zu, z. B. der Anspruch auf Akteneinsicht nach Pargr. 29 Verwaltungsverfahrensgesetz. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß Pargr. 44a VwGO verfassungswidrig ist, soweit er auch für subjektive Verfahrensrechte gilt. Im dritten Teil erörtert der Autor den Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen de lege ferenda. vka/difuVerwaltungsgerichtsordnungVerwaltungsverfahrenVerwaltungsverfahrensgesetzVerfahrensrechtRechtsschutzVerfassungsrechtGesetzgebungVerwaltungsrechtRechtVerwaltungDer Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen während des Verwaltungsverfahrens.Graue Literatur142807