Neukomm, Ernst1987-06-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/533099Die Schweizer Raumplanung muss bis Ende 1987 an das neue Bundesgesetz angepasst werden. Der Autor fasst die Leitlinien und Zielsetzungen des Raumplanungsgesetzes zusammen. Probleme bei der Umsetzung der Planungsgrundsätze haben die 3.000 Gemeinden in der Anpassung der Bauzonen an den Bedarf der nächsten 15 Jahre. Dazu gehören Auszonungen, Maßnahmen gegen Baulandhortung und Landschaftszersiedelung, Sicherung der Fruchtfolgeflächen, planerischer Umweltschutz und kommunale Infrastruktur. Bezüglich der Schäden an den Nationalstraßen ist eine gründliche Ursachenforschung vorzunehmen. Jedoch sind die Schäden in der richtigen Relation zum Gesamtaufwand für Straßen zu sehen. (fw)RaumplanungBodennutzungNeuordnungPlanungsinstrumentPlanungsrechtStraßenschadenRaumplanungsgesetzRechtRaumordnungVon Raumplanung und Straßenschäden.Zeitschriftenaufsatz120233