Merk, Kurt-Peter2012-10-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920141865-9330https://orlis.difu.de/handle/difu/260965Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht stellte mit Blick auf die psychische bzw. physische Gefährdung von Kindern und Jugendlichen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) oftmals ein Hindernis dar. In dem seit dem 1. Januar 2012 geltenden § 4 "Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung" wurde der Umgang von Ärztinnen und Ärzten mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung neu geregelt.§ 4 KKG - Professionelle Kooperation im Kinderschutz?ZeitschriftenaufsatzDMR140056GesetzgebungSchutzKindDatenschutzInformationJugendhilfeGesundheitswesenKooperationMitwirkungBundeskinderschutzgesetzArztSchweigepflichtInformationspflichtUmsetzungWirkungsforschungKinderschutzKindeswohlgefährdungQualitätssicherung