Knirsch, Hanspeter2007-09-112020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620070939-625Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/162312Das Erbbaurechtsmodell erhält den kommunalen Gestaltungs- und Steuerungseinfluss auf die kommunale Wohnungswirtschaft, ermöglicht die langfristige Wertsteigerung des kommunalen Beteiligungsvermögens, sorgt gleichzeitig für einen deutlichen Liquiditätszufluss sowohl für die Unternehmen wie für die kommunalen Kassen. Das Modell funktioniert in seinen Grundzügen so, dass die kommunale Wohnungsgesellschaft ihren Wohnungsbestand - Grundstücke und Gebäude - an eine eigens zu diesem Zweck gegründete Real-Estate-Gesellschaft überträgt und in gleichem Zug das grundbuchlich gesicherte Erbbaurecht an den Wohnungen erhält. Die Kommune tritt dem Erbbaurechtsvertrag bei, so dass die Finanzierung des Geschäfts zu den günstigeren Kommunalkreditkonditionen erfolgt. Das wirtschaftliche Eigentum am Wohnungsbestand verbleibt bei der Wohnungsgesellschaft. Der Erbbaurechtsvertrag wird auf 30 Jahre geschlossen, nach Ablauf der Frist kann der Wohnungsbestand in wohlerhaltenem Zustand und schuldenfrei zu einem symbolischen Kaufpreis zurückerworben werden; wahlweise kann die Laufzeit auch verlängert werden. difuErbbaurechtsmodell als Alternative zum Verkauf kommunaler Unternehmen. Neue Konzepte.ZeitschriftenaufsatzDM07082301WohnungswesenWohnungsversorgungWohnungswirtschaftWohnungsbauunternehmenVerkaufErbbaurechtKommunales WohnungsunternehmenÖffentliches Wohnungsunternehmen