1982-07-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/487052Das Baurecht geht grundsätzlich von der Gleichheit der Grenzabstände aus; unterschreitet ein Grundstückseigentümer mit Zustimmung der Baubewilligungsbehörde den ordentlichen Grenzabstand, so kann der betreffende Nachbar - ohne dass er sich entsprechend verpflichtet hätte - nicht einfach aufgrund der Bauordnung gezwungen werden, bei einem späteren Neu- oder Anbau seinerseits einen größeren Grenzabstand einzuhalten, damit der Gebäudeabstand gewahrt bleibe. rhBaurechtBauordnungsrechtDienstbarkeitGrunddienstbarkeitGebäudeabstandGrenzabstandBauabstandRechtsprechungGerichtsentscheidungPlanungs- und Baurecht-Sachenrecht. Uri-Näherbaurecht. Bundesgericht, I. Öffentlich-rechtliche Abt., 4.6.1980.Zeitschriftenaufsatz068742