Lürwer, Lennard2016-11-152020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620161437-417Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/217653Das neue EU-Vergaberecht für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte berücksichtigt im Rahmen der Vergabegrundsätze stärker ökologische und soziale Gesichtspunkte. In der Praxis besteht in jeder Phase des Vergabeverfahrens die Möglichkeit, qualitative, soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte einzubeziehen. Die Berücksichtigung und Anwendung muss sich an objektiven Kriterien und den Leitlinien des Europäischen Gerichtshofs orientieren. Während im Hinblick auf umwelt- sowie energieeffiziente Beschaffung eine rechtssichere Grundlage geschaffen wurde, scheint bei der Einbeziehung sozialer Aspekte Anspruch und Wirklichkeit zurzeit noch nicht vollständig übereinzustimmen.Stärkung "strategischer Ziele" im Vergaberecht. Öffentliche Beschaffung soll sozialer und ökologischer werden.ZeitschriftenaufsatzDH24096GesetzgebungEuroparechtVerwaltungAuftragsvergabeBauleistungDienstleistungBeschaffungAusschreibungLeistungsbeschreibungUnternehmenWettbewerbAuswahlkriteriumUmweltverträglichkeitSozialverträglichkeitNachhaltigkeitLebenszyklusKlimaschutzEnergieeffizienzVergaberechtLeitlinie