Merchel, Joachim2013-12-172020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920050034-1312https://orlis.difu.de/handle/difu/274131Der Autor richtet den Blickwinkel auf die Rolle des Jugendamtes, das zwischen der Kritik an professionellen Fehlern und der strafrechtlichen Würdigung des Verhaltens der Mitarbeiter eine Verknüpfung herstellen muss. Er sieht dies durch die Entwicklung fachlicher Standards als möglich an, da diese zugleich auch zur Grundlage der strafrechtlichen Bewertung werden können. Notwendig setzt dies aber die klare Bestimmung der Rolle der Jugendamtsmitarbeiter unter dem Aspekt ihrer Verantwortlichkeit, strafrechtlich gesprochen ihrer Stellung als "Garant" für die Unversehrtheit des Kindes, voraus. Obwohl die Wahrscheinlichkeit der Betroffenheit des jeweiligen Jugendamtmitarbeiters rein faktisch als gering anzusehen ist, so ist dennoch seit den entsprechenden Diskussionen das Gefühl des "Mit-einem-Bein-im-Gefängnis-Stehens" offenkundig weit verbreitet, der Begriff der "Garantenstellung" hat eine sehr plötzliche und steile "Karriere" in Bereich der sozialen Arbeit gemacht. Diese Situation trotz ihrer Komplexität zugleich als Chance bei der Entwicklung von entsprechenden fachlichen Standards zu nutzen, ist die nachdrückliche (Auf-)Forderung des Autors an die Profession. Die im Juli 2005 eingeführte Ergänzung des KJHG, die programmatisch den Schutzcharakter der Arbeit des Jugendamtes hervorhebt, sollte dabei als Unterstützung dieser Entwicklung gewürdigt werden."Garantenstellung und Garantenpflichten": die Schutzfunktion des Jugendamtes zwischen Strafrecht, medialer Öffentlichkeit und fachlichen KonzeptenZeitschriftenaufsatzDR19970SozialarbeitJugendhilfeKindSchutzStrafrechtÖffentlichkeitBewertungKinderschutzSchutzauftragUmsetzungStandardRisikomanagementJugendamtGarantenpflicht