Dollinger, Bernd2015-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920150947-8957https://orlis.difu.de/handle/difu/261832Derzeit gibt es dringende Bemühungen von Bund und Ländern, die Anforderungen, die sich für einige Kommunen bei der Inobhutnahme und Gestaltung von Anschlussleistungen der Kinder- und Jugendhilfe akut aus den gestiegenen Zahlen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ergeben, durch ein System der bundesweiten und landesinternen Umverteilung dieser jungen Menschen zu beantworten. Noch während der Fahnen-Korrektur des aktuellen ForE-Heftes legte das BMFSFJ einen Referenten- Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" vor, der in ForE 4/2015 genauer kommentiert wird. Die nachfolgenden kurzen Statements aus der Sicht von der BAGFW: Norbert Struck (Paritätischer Gesamtverband), der Länder: Manfred Walhorn (NRW), der Landesjugendämter: Birgit Zeller (BAG LJÄ), der Kommunalen Spitzenverbände: Uwe Lübking (Deutscher Städtetag) und des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge: Thomas Berthold (B-UMF) dokumentierten wichtige Aspekte der begleitenden Fachdebatte um die Gesetzesnotwendigkeit und Gesetzesausgestaltung.Zur Diskussion: Geplante bundesweite Umverteilung von umF.ZeitschriftenaufsatzDMR150324SozialwesenJugendhilfeVerbandJugendlicherKindInobhutnahmeAusländischer JugendlicherFlüchtlingMinderjährigerRechtslageGesetzesentwurfStellungnahmeAufnahmeZuständigkeitUnterbringungUmverteilungAufenthaltsstatus