Härtl, Peter1990-11-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261990https://orlis.difu.de/handle/difu/557869Das Stiftungsrecht kennt nur Rahmenregelungen, die nur individuell für jede Stiftung neu ausgestellt werden müssen. Deshalb kommt es zu der Situation, daß einige Maßnahmen trotz gleicher Rechtsgrundlage unterschiedlich und umgekehrt viele Maßnahmen trotz verschiedener Rechtsgrundlage gleich behandelt werden. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß solche Regelungen dennoch mit dem Grundrecht der Gleichbehandlung vereinbar sind. Obwohl sich auch Unterschiede in der Genehmigungs- und Aufsichtspraxis für Stiftungen ergeben, muß insgesamt, so der Autor, dennoch festgestellt werden, daß sich aus Sachzwängen und gleichen Interessenlagen der Behörden bundesweit kaum nennenswerte Unterschiede in der Praxis ergeben oder zumindest nicht solche, die eine grundlegende Reform des Stiftungswesens erforderlich machen. jüp/difuStiftungStiftungsrechtLandesrechtRechtsreformStaatsaufsichtBehördeBefragungSatzungVermögenFinanzwesenVerwaltungsrechtRechtVerwaltungIst das Stiftungsrecht reformbedürftig? Eine vergleichende Untersuchung der Landesstiftungsgesetze unter Berücksichtigung der Stiftungspraxis bei den staatlichen Stiftungsgenehmigungs- und -aufsichtsbehörden.Monographie145813