2000-12-312020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2619990942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/45434Zu entscheiden war, ob ein früheres Arbeitsverhältnis auf die Wartezeit nach § 1 Abs.1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anzurechnen ist. Das BAG kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Anrechnung nur zu erfolgen hat, wenn zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.8.1998 - 2 AZR 83/98 - Eildienst: Bundesgerichtliche Entscheidungen (EBE/BAG) 1998 S.178. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.8.1998 - 2 AZR 76/98 -. difuProbezeitkündigung.ZeitschriftenaufsatzDC1286ArbeitsrechtArbeitKündigungKündigungsschutzgesetzProbezeitWartezeit