ERTEILT2011-03-012020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252010https://orlis.difu.de/handle/difu/186061Beim Radfahren gegen Einbahnstraßen dürfen Radfahrer in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung fahren. Dies ist eine einfache, für Radfahrer sehr attraktive Ordnungsmaßnahme. Sie schafft Abkürzungen abseits von viel befahrenen Straßen. Selbst in den engsten Straßen ist sie nachweislich sicher, wenn die Geschwindigkeit niedrig und der Verkehr ruhig ist. Das Radfahren gegen Einbahnstraßen sollte stadtweit eingeführt werden. Auf diese Weise wird es für alle zur Normalität und die Radfahrer profitieren am meisten.ALLPRESTO Merkblatt zur Realisierung. Radfahren gegen Einbahnstraßen.Graue LiteraturF8EK0MXGDS0110Rupprecht Consult GmbH, Köln (für das Projekt "Presto")IndividualverkehrFahrradverkehrVerkehrsregelungVerkehrsführungHandlungsempfehlungEinbahnstraßeFahrtrichtungGegenverkehrFahrradwegweisung