2013-12-202020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620131437-417Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/213602Unter Beteiligung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) sind im Rahmen der "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht" bereits im Jahr 2010 in einem Expertenkreis die rechtlichen Leitlinien zu einem novellierten Städtebaurecht festgelegt worden. Mit inhaltlicher Zustimmung des DStGB ist das "Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden" im Juli 2011 in Kraft getreten. In einem zweiten Schritt ist im Sommer 2013 das "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und zur weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" in Kraft getreten. Der DStGB hat die Zielrichtung dieses Gesetzes, die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden weiter zu stärken, begrüßt.Kommunen der Zukunft entwickeln. Stärkung der Innenstädte und Ortskerne und Erhöhung der Städtebauförderung erforderlich.ZeitschriftenaufsatzDH20042StadtentwicklungsplanungStadterneuerungInnenstadtOrtskernRevitalisierungFlächennutzungsplanungInfrastrukturplanungStädtebauförderungFörderungsprogrammStädtebaurechtGesetzgebungKommunaler SpitzenverbandInteressenvertretungInnenentwicklungFlächenmanagementBaukultur