Leidinger, Tobias1994-09-302020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519940340-7489https://orlis.difu.de/handle/difu/84787Eine auf Erhaltung ausgerichtete Stadtplanung ist auf den Ensembleschutz als Instrument unverzichtbar angewiesen. Dieses Instrument des Denkmalschutzes kann und muß mit den städtebaulichen Instrumenten wirksam kombiniert werden. Während sowohl der Ensembleschutz als auch die Erhaltungssatzung einen eher passivischen Charakter haben, wohnt der Gestaltungssatzung ein positiv-innovativ wirkendes Moment inne. Mit ihr kann über die Verunstaltungsabwehr hinaus aktive Baupflege zugunsten historisch wertvoller Anlagen betrieben werden. Die Überschneidung der denkmalschutzrechtlichen, planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Schutzinstrumente macht eine genaue Abstimmung notwendig. Eine Kombination hat Auswirkungen auf das Erlaß- und Genehmigungsverfahren. Dabei steigt vor allem der Prüfungsaufwand für die Verwaltung, während die Genehmigung Konzentrationswirkung entfaltet. (-y-)Ensembleschutz als Instrument des Denkmalrechts und sein Verhältnis zu anderen Instrumenten der Stadterhaltung und -gestaltung.ZeitschriftenaufsatzI94030288DenkmalschutzEnsembleschutzStadterneuerungErhaltungssatzungGestaltungssatzungVerfahrensablaufWirkungsanalyseSchutzwirkungVerwaltungshandelnRechtSanierungRechtsfolge