Berchem, Sabine Freifrau von2015-12-302020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620151437-417Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/216085Erst ab einem Schwellenwert von 207.000 Euro ist bei der Vergabe von Planungsleistungen eine förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Stellt sich nur die Frage, wie der Schwellenwert zu ermitteln ist. Praktische Hinweise zur Vergabe von Planungsleistungen nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) können den Prozess erleichtern. Als Auftraggeber etwa bietet es sich an, bei der Ermittlung des Auftragswerts die Nebenkosten zu berücksichtigen. Um auch kleinen und jungen Unternehmen den Markteintritt zu ermöglichen und einen transparenten Wettbewerb zu gewährleisten, sollte der Auftraggeber angemessene und projektspezifische Nachweise fordern. Zu benennen sind zudem klare und gewichtete Zuschlagskriterien. Bei Nichtberücksichtigung eines Bieters sollte der Auftraggeber eindeutige und nachvollziehbare Gründe angeben, um Hinweise für künftige Bieterverfahren zu geben.Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen. Praktische Tipps zur Vergabe von Planungsleistungen.ZeitschriftenaufsatzDH22527BebauungBauprojektBauplanungPlanungsauftragAuftragsvergabeVerdingungsordnungVerfahrensablaufLeistungsbeschreibungKostenermittlungVergaberechtVOFSchwellenwert