Diederichs, C. J.2008-09-172020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620080948-0048https://orlis.difu.de/handle/difu/141346Der Immobilienmarkt in Deutschland wurde in den zurückliegenden Jahren von zahlreichen Transaktionen großer Immobilienbestände beherrscht. Wegen der häufig unterschiedlichen Erwartungshaltungen von Käufern und Verkäufern ist es insbesondere für die Käufer notwendig, transparente Informationen über die Chancen und Risiken der Investitionsobjekte und deren nachhaltige Performance aus Wertentwicklung und Rendite sowie Einschätzungen über die Fungibilität bei einer weiteren Vermarktung zu erhalten. In dem Beitrag wird in diesem Zusammenhang der Begriff Due Diligence erläutert, der dem amerikanischen Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht entstammt. In deutscher Übersetzung bedeutet Due Diligence zunächst nichts anderes als angemessene Sorgfalt und findet eine Rechtsgrundlage in Paragraph 276 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Allgemein ist unter Due Diligence eine systematische und detaillierte Erfassung, Analyse und Bewertung qualitativer und quantitativer Daten und Informationen über Transaktionsobjekte zu verstehen, um den Informationsbedarf der beteiligten Entscheidungsträger zu decken.Due Diligence von Immobilienbeständen. Zielsetzungen und Tipps für eine nachhaltige Immobilien-Performance.ZeitschriftenaufsatzDH13889BebauungGebäudeVerkaufWirtschaftlichkeitsuntersuchungTransparenzPrüfungWertermittlungBewertungsmethodeRenditeRisikoanalyseImmobilienwirtschaftDue-diligence-Prüfung