Borth, Helmut2008-04-302020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262007978-3-7694-1010-5https://orlis.difu.de/handle/difu/181205Seit 1.1.2008 ist das UÄndG in Kraft. Das Unterhaltsrecht erfährt damit weitreichende Änderungen: Künftige wie auch bestehende Unterhaltsverhältnisse (komplizierte Übergangsregelungen!) bedürfen einer völlig neuen Wertung. Es gelten umfangreiche Neuerungen, insbesondere - Verschärfung der Eigenverantwortung: stärkere Obliegenheit zur Erwerbstätigkeit / Beschränkung des Unterhalts nach Höhe und Zeit - Stärkung des Kindeswohls: Änderung der Rangfolge im Mangelfall / Bestimmung eines Mindestunterhalts, § 1612a BGB - Vereinfachung: z.B. Definition Mindestunterhalt mj. Kinder / Verrechnung Kindergeld- Neufassung: z.B. § 1579 BGB (Härteklausel), § 1615l BGB. difuUnterhaltsrechtsänderungsgesetz (UÄndG) - Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts.MonographieDR15350GesetzgebungZivilrechtKindUnterhaltsrechtMinderjährigerVolljährigerGesetzesreform