Hundertmark, -1980-01-302020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251977https://orlis.difu.de/handle/difu/427317Bundesgerichtshofurteil (Urt. v. 11.11.1976-III ZR 114/75), das der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes beitritt, wonach ein Bebauungsplan unwirksam ist, wenn ihm die nach dem BBauG vorgeschriebene Begründung fehlt. Die Begründung des Planentwurfes kann nach Meinung des Gerichtes nur dann übernommen werden, wenn sie geeignet ist, wesentliche Aussagen in nachprüfbarerer Weise zu rechtfertigen, da die Planentwurfsbegründung nicht wie die Bebauungsplanbegründung späterer Rechtskontrolle diene.BebauungsplanungBauplanungsrechtRechtPlanungBebauungsplan ohne Begründung unwirksam.Zeitschriftenaufsatz000931