Mueller, Gerd B.1986-07-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/523749Nach § 130 II BBauG können als Abrechnungsgebiet einzelne Erschließungsanlagen, Abschnitte einer Erschließungsanlage oder mehrere Erschließungsanlagen gebildet werden. Die Gemeinden haben hierbei einen weitgehenden Ermessungsraum. Anhand mehrerer höchstrichterlicher Urteile wird die Problematik der Bildung dieser Abrechnungsgebiete analysiert. (-y-)KinderspielplatzAbrechnungErschließungsanlageRechtsprechungGrünanlageBundesbaugesetzParagraph 130RechtBundesbaugesetzBildung von Abrechnungsgebieten bei Kinderspielplätzen.Zeitschriftenaufsatz107065