2002-11-222020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/47278Die Klägerin begehrt einen Grundsteuererlass für Anwesen, die in einer ehemaligen Wohnsiedlung der amerikanischen Streitkräfte liegen und die sie am 27.8.1993 zurückerhalten hat. Aus Anlass des Eigentümerwechsels setzte das Finanzamt Ludwigsburg den Grundsteuermessbescheid für die Anwesen fest. Je nach vorheriger Nutzung wurden die Anwesen teilweise als Geschäftsgrundstücke, teilweise als unbebaute Grundstücke, überwiegend aber als Mietwohngrundstücke eingestuft. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist allein die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf einen Grundsteuererlass hat. Dies wurde verneint, die angefochtenen Bescheide sind in vollem Umfang rechtmäßig. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2001 - 2 S 1450/01. difuGrundsteuererlaß bei Leerstand.ZeitschriftenaufsatzDC3190GemeindesteuerGrundsteuerSteuerGrundstückswertGrundsteuererlassSteuererlassLeerstandWohnungsleerstand