Karg, Detlef1993-05-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519920942-3397https://orlis.difu.de/handle/difu/82370Mit dem Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg, das seit dem 22. August 1991 in Kraft ist, wird dem Anliegen entsprochen, daß das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Denkmalen rechtlich begründet wird. Das Denkmalschutzgesetz regelt dazu die erforderlichen Verfahrensweisen. (-y-)Denkmalpflege im Land Brandenburg.ZeitschriftenaufsatzI93010432DenkmalpflegeDenkmalschutzgesetzOrganisationStrukturGeschichteStadterneuerungInstitutionalisierungTätigkeitDenkmalschutzbehördeAufgabeDenkmalwert