Kopp-Assenmacher, Stefan2015-05-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520151868-9531https://orlis.difu.de/handle/difu/215351Die europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IED) führt zu neuen, strengeren Vorgaben zur Anpassung von Genehmigungsauflagen an europäische Standards, ferner zur verschärften Überwachung von betroffenen Anlagen und zu einer neuen Rückführungspflicht bei der Stilllegung von Anlagen. Das europäische Umweltrecht stärkt die Anwendung der besten verfügbaren Techniken. In Form, Inhalt und Folgen werden neue Maßstäbe gesetzt. Gefordert wird der Vollzug des Umweltrechts durch weitreichende Inspektionspflichten der Behörden. Berichts- und Auskunftspflichten von Betreibern von IED-Anlagen schaffen ein neues Maß an umweltrelevanten Informationen. Fraglich ist, ob und wie die Vielzahl der Berichte, Mitteilungen und Meldungen, die es im Umweltrecht mittlerweile gibt, zu einem Erkenntnisgewinn führt, der auch dem Umweltschutz insgesamt dient und nicht lediglich Bürokratie schafft. Insgesamt ist ein Vollzug des neuen Rechts anzustreben, der die Belange der betroffenen Anlagenbetreiber berücksichtigt und gleichzeitig den Schutz von Gesundheit und Umwelt möglichst optimal gewährleistet.Recht und Praxis. Die Änderungen des deutschen Industrieanlagenrechts stellen die Betreiber von IED-Anlagen und die Behörden vor Herausforderungen.ZeitschriftenaufsatzDH21793UmweltschutzGesundheitsschutzImmissionsschutzIndustrieanlageSchadstoffGrenzwertÜberwachungInspektionEuroparechtRichtlinieUmsetzung