Weidemann, Clemens2006-10-192020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520062006: 3-452-26250-20012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/160799Art. 12 Abs. 1 der Seveso II-Richtlinie enthält eine Regelung zur "Überwachung der Ansiedlung". Die Mitgliedstaaten sollen nicht nur die Ansiedlung von potenziellen Störfallbetrieben und Änderungen bestehender Betriebe kontrollieren, sondern auch die Ansiedlung empfindlicher Nutzungen in der Umgebung. Dabei soll dem Erfordernis der Wahrung angemessener Abstände Rechnung getragen werden. Dieses europarechtliche Prinzip der Abstandswahrung führt in so genannten Gemengelagen, also in gewachsenen Strukturen der Vermischung störender und störanfälliger Nutzungen, zu planungspraktisch kaum lösbaren und rechtlich ungeklärten Konflikten. Der Beitrag stellt die Rechtsentwicklung und die bestehende Rechtsunsicherheit mit auch in Grundsatzfragen teils konträrer obergerichtlicher Rechtsprechnung dar und verdeutlicht den dringenden höchstrichterlichen Klärungsbedarf. difuAbstandswahrung durch staatliche Ansiedlungsüberwachung - zu den Folgen der Seveso II-Richtlinie im Städtebaurecht und im Immissionsschutzrecht.ZeitschriftenaufsatzDM06100940PlanungsrechtStädtebaurechtGesetzgebungAnsiedlungBetriebEuroparechtGemengelageRechtsprechungBundesimmissionsschutzgesetzNutzungIndustrieÜberwachungIndustrieanlageRisikoanalyseNaturschutzrechtUmweltschutzrechtBetriebsgenehmigungStörfallAbstandsgebotEU-RichtlinieSchadensvorsorge