Tütken, Hans1981-12-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261967https://orlis.difu.de/handle/difu/482119Die Patrimonialgerichtsbarkeit als Form der grundherrlichen niederen Gerichtsbarkeit verschwand in Deutschland erst während des 19.Jahrhunderts und ist als eines der Relikte aus mittelalterlicher Zeit zu betrachten, die bis in die Neuzeit hineinreichten.Im Untersuchungsgebiet dieser Arbeit traten im Laufe der Geschichte sowohl geistliche als auch weltliche Grundherren in Erscheinung und hinterließen ihre Spuren in der Dorfverfassung ebenso wie die verschiedenen Herrschaftsverhältnisse bezüglich der Landeszugehörigkeit des Dorfes.Naturgemäß werden in diesem Zusammenhang auch sozio-ökonomische Faktoren wie Naturalabgaben der Bauern, Allmendenutzung und Zehntpflicht angesprochen, die den Hintergrund der verschiedenen Gerichtsverfassungen Geismars bildeten und die Lebensqualität der bäuerlichen Dorfbevölkerung bis zum Aufkauf des Rittergutes und der damit verbundenen Gerichtsbarkeit im Jahre 1839 in einem entscheidenen Maße mitbestimmten. cb/difuDorfgeschichtePatrimonialgerichtRechtGerichtsbarkeitDorfverfassungRechtsgeschichteInstitutionengeschichteSiedlungsgeschichteStadtgeschichteLandwirtschaftGeschichte des Dorfes und Patrimonialgerichtes Geismar bis zur Gerichtsauflösung im Jahre 1839.Monographie063537