Obeidi, Ibrahim2010-11-262020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920100342-5258https://orlis.difu.de/handle/difu/272134Begleiteter Umgang findet auch dann statt, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls während der Umgangskontakte nicht ausgeschlossen werden kann. Begleiteter Umgang orientiert sich primär am Wohle des Kindes bzw. Jugendlichen und dient der vorrangigen Wahrung ihrer Interessen und Bedürfnisse gegenüber den Interessen aller anderen Beteiligten, soweit der Kindeswille mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Begleiteter Umgang wird u. a. von familie e.V., Berlin, angeboten. Ibrahim Obeidi ist hier seit mehreren Jahren im Begleiteten Umgang tätig.Begleiteter Umgang als Unterstützungsmaßnahme der Jugendhilfe. Interview mit Ibrahim Obeidi.ZeitschriftenaufsatzDR18107SozialarbeitJugendhilfeBegleiteter UmgangRahmenbedingungErfahrungsberichtUmgangsrecht