1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/529573Die Mindestanforderungen an die Sicherheit einer ausreichenden Erschließung bestimmen sich jeweils nach dem zu errichtenden Vorhaben; an die Sicherung der Erschließung eines im Außenbereich liegenden landwirtschaftlichen Betriebes sind nur geringe Anforderungen zu stellen. Die Annahme eines hinreichend zuverlässigen Angebots eines Bauherrn, seinen landwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich selbst zu erschließen, kann der Gemeinde je nach den Umständen eines Einzelfalles zugemutet werden. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 35, 29 und 146 BbauG. (-y-)ErschließungAußenbereichBebauungLandwirtschaftGemeindeRechtsprechungBVerwG-UrteilRechtBebauungsplanungBBauG § 35; BVerwG, Urteil v. 30.8.1985 - Az. 4 C 48.81 - OVG Lüneburg.Zeitschriftenaufsatz116567