Shirvani, Fardad2013-10-142020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520131617-1063https://orlis.difu.de/handle/difu/220121Durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber in Umsetzung der Richtlinie 2007/66/EG die Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Bekanntmachungspflicht durch den öffentlichen Auftraggeber (De-facto-Vergabe) und gegen die Vorabinformationspflicht in § 101b GWB in eine gesetzliche Form gegossen. Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag die Unionsrechtskonformität des § 101b GWB in seiner wörtlichen Fassung bzw. welche Auslegung der Vorschrift unionsrechtskonform ist. In diesem Zusammenhang legt der Verfasser auch dar, in welcher Weise und aus welchem Grund nach seiner Ansicht de lege ferenda die Vorschrift einer Novellierung zugeführt werden sollte (muss).Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 101b GWB.ZeitschriftenaufsatzDM13092002VerwaltungsrechtVergabeverfahrenAusschreibungBeschaffungVergabeVorschriftAuslegungEuroparechtVergaberechtGesetzesänderungGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)NovellierungGemeinschaftsrecht