Hennies, Kristina2003-01-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520020340-3602https://orlis.difu.de/handle/difu/127815Krankenkassen dürfen nicht aus eigenem Recht die Einsichtnahme in die Krankenhausbehandlungsunterlagen verlangen, sondern sind insoweit auf ein Tätigwerden des MDK angewiesen. Eine Vorschrift, die eine Übermittlung von Behandlungsunterlagen an die Krankenkassen vorschreibt, ist nicht ersichtlich. Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.7.2002, Az.: B 3 KR 64/01 R. difuEinsicht in Krankenunterlagen durch die Krankenkassen.ZeitschriftenaufsatzDC3483InformationDatenschutzDatenmaterialKrankenhausKrankenkassePatientendatenKrankenakteDatenübermittlungRechtsgrundlage