Prieß, Hans-JoachimGabriel, Marc2006-12-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520061439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/161019Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB, die zugleich öffentliche Auftraggeber gem. § 98 Nr. 2 GWB sind, nach geltendem Recht den 3. oder 4. Abschnitt von VOB/A und VOL/A anzuwenden haben. Es wird dargelegt, dass bereits auf Grund des nationalen Vergaberechts durchgreifende Zweifel am Vorrang von § 98 Nr. 2 GWB bestehen und die Pflicht zur Anwendung des 3. Abschnitts gegen die verbindlichen Vorgaben der Sektorenrichtlinie verstößt: Diese stellen gemeinschaftsrechtlich garantierte Privilegierungen der Sektorenauftraggeber dar, die von den Mitgliedstaaten nicht beschränkt werden dürfen. Hieran ändert auch die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung nichts, die an der bisherigen Rechtlage festhält, obgleich die erste Entwurfsfassung zunächst keinen Anwendungsbefehl mehr im Hinblick auf die 3. Abschnitte enthielt. difuAbschnittsende - (k)ein Abschied vom 3. Abschnitt von VOB/A und VOL/A.ZeitschriftenaufsatzDM06112004BaurechtVergabeAuftraggeberVOB/ARechtsprechungEuroparechtVergaberechtSektorenauftraggeberSektorenrichtlinieVOL/A