2002-06-122020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/46997Es ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden, dass eine gemeindliche Satzungsbestimmung, die für die endgültige Herstellung einer Erschließungsstraße deren Herrichtung mit Unterbau und einer Decke aus Pflaster, Asphalt oder Teer als Mischfläche erfordert, dahin ausgelegt wird, ihr sei nicht zu entnehmen, dass nur eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Bauausführung den Anforderungen genügen soll. BVerwG, Beschluss vom 18.7.2001 - 9 B 23.01. difuErschließungsbeitragspflicht. Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage. Bauausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.ZeitschriftenaufsatzDC2886VerkehrGemeindestraßeErschließungsanlageErschließungsbeitragsrechtErschließungsaufwandHerstellungskostenErschließungsbeitragBeitragspflichtGemeindesatzung