1991-11-112020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/566999Setzt ein Bebauungsplan für ein bisher privat genutztes Grundstück mit Baulandqualität eine öffentliche Grünfläche und eine Fläche für Gemeinbedarf fest, so bedarf es auch mit Rücksicht auf etwaige Entschädigungsansprüche nach § 40 BauGB im Rahmen der Abwägung grundsätzlich keiner vorgezogenen Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine spätere Enteignung des Grundstücks erfüllt sind, soweit der Leitsatz. (-y-)BebauungsplanEigentumEnteignungÖffentliche GrünflächeGemeinbedarfsflächeEnteignungsentschädigungAbwägungRechtsprechungBVerwG-urteilRechtBebauungsplanungEnteignende Vorwirkung eines Bebauungsplans? Artikel 14 I und III GG, § 1 I, VI, IX BauGB. BVerwG, Beschluß vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, VGH Mannheim.Zeitschriftenaufsatz154978