1987-06-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/532539Ungünstigere Bedingungen für den Einzelhandel und Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.2.1984 zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsobjekte veranlaßten den Ausschuß Städtebau und Verkehr der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einelhandels (BAG) in einer nach 1975 und 1981 nunmehr 3. Auflage, planungsrechtliche Aspekte im Hinblick auf Standortentscheidungen zu interpretieren, um die Einflußnahmemöglichkeit des Einzelnen nicht zuletzt auch wegen der Attraktivität der Städte herauszustellen. Entschieden wandte man sich gegen einen gedankenlosen Verbrauch von Freiräumen, der durch wachsenden Individualverkehr die Errichtung großflächiger Handelsbetriebe in Randlagen ermöglichte. So stieg der Anteil flächenintensiver Einkaufszentren am Einzelhandelsgesamtumsatz 1966-1985 von 0,6 % auf 11,8 %. Die großen Handelszentren schufen 1984 einerseits 140 000 Arbeitsplätze, andererseits büßte der Einzelhandel einschließlich der Warenhäuser im selben Jahr ca. 400 000 Arbeitsplätze ein. Relevante Gesetzes- und Verordnungstexte sowie Ländererlasse zur Ansiedlung von Einkaufszentren sind im Anhang aufgeführt. - Schw.DienstleistungsstandortStandortplanungTertiärer SektorHandelEinzelhandelHandelsunternehmenFlächenbedarfStadtraumStadtrandStädtebaurechtWirtschaftStandortStandortfragen des Handels. 3. Aufl.Graue Literatur119553