2003-03-072020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520030942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/127987Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft - vom 27.2.1986 wurde mit Wirkung vom 1.10.2002 neu gefasst: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Luft) vom 24.7.2002 - GMBl. S.511. Sie ist insbesondere zu beachten bei der Errichtung, beim Betrieb und bei der Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen in Form einer Luftverunreinigung hervorzurufen, soweit die Anforderungen an die Luftreinhaltung nicht bereits in den Bundes-Immissionsschutzverordnungen besonders geregelt sind. difuTA Luft neu gefasst.ZeitschriftenaufsatzDC3655LuftreinhaltungLuftverunreinigungSchadstoffImmissionsschutzImmissionsgrenzwertUmweltschutzUmweltschutzrechtLuftschadstoffTA-LuftGenehmigungsbedürftige AnlageGesetzesänderung