Wittkau, Klaus1980-01-312020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251971https://orlis.difu.de/handle/difu/443439Es wird die Notwendigkeit einer politischen Kontrolle der Stadtentwicklung diskutiert, wobei weniger ein Ansatz unter Marktprämissen gewählt wird. Politische Körperschaften, die bemüht sind, den Rahmen des Rechts auf dem Wege einer Beseitigung von Mängeln zu verbessern, werden als ,,halbbewußt Handelnde'' eingestuft; ein solches nicht konkrete Ziele verfolgendes, nicht Zielpunkte erreichendes und nur halbbewußt vor sich gehendes Handeln sollte nach Ansicht des Verfassers nicht als Planen, sondern als Ordnen bezeichnet werden. Diese den Planungsrahmen verbessernde Art staatlichen Handelns brauchte dann auch nicht mehr als Intervention betrachtet zu werden.StädtebauRahmenplanungSiedlungskontrolleStadtentwicklungsplanungPolitikPlanungRahmenplanung des Städtebaues. Politische Siedlungskontrolle und das Problem der Intervention.Monographie019126