Vogel, Roland R.1996-10-172020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619960948-9908https://orlis.difu.de/handle/difu/92221Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gibt es zahlreiche als "Überlassungsverträge" bezeichnete Rechtsverhältnisse (im Sinne des Artikels 232 Paragraph 1 a des Einführungsgesetzes zum BGB), für die besondere gesetzliche Regelungen getroffen worden sind. In dem Beitrag wird ein bestimmter Aspekt der Rechtsverhältnisse beleuchtet, der bei damals abgeschlossenen Überlassungsverträgen heute eine Rolle spielt. Es geht hier aber ausdrücklich nicht um Überlassungsverträge über seinerzeit unbebaute Grundstücke. Es geht hier um Fälle, in denen den Nutzungsberechtigten seinerzeit schon bebaute Grundstücke überlassen worden sind. In der Regel handelt es sich um Vorgänge, bei denen die damaligen Eigentümer das Gebiet der ehemaligen DDR verlassen hatten und ihre Ein- bzw. Zweifamilienhäuser zurückgelassen haben. Diese wurden vorerst einer staatlichen Zwangsverwaltung unterstellt und dann einer Nutzung zugeführt: Das Wohnhaus wurde in der Regel vermietet. Auf diesem Wege wurde neuen Mietern aufgrund eines (mit der damaligen Kommunalen Wohnungs- Verwaltung, KWV) abgeschlossenen Mietvertrages die Nutzung der Räume zu Wohnzwecken zugewiesen.Zur Einschätzung von investiven Maßnahmen durch Nutzungsberechtigte gemäß Sachenrechtsbereinigungsgesetz.ZeitschriftenaufsatzI96030572WertermittlungEinfamilienhausZweifamilienhausNutzungGesetzInvestitionGarageÜberlassungsvertragPraxisbeispielBeispielReparaturVerbesserungAufwendung