1983-10-182020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/499805Solange die vorlegende Instanz den ihm unterbreiteten Sachverhalt nicht unter allen Gesichtspunkten geprüft hat und somit noch offen ist, ob die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist, kann ein Rechtsentscheid nicht ergehen. Der Beschluss stützt sich auf folgende §§: 3 und 10 MHG . -y-BaurechtRechtWohnungMietrechtRechtsentscheidBeschlussRechtsprechungVerfahrensrechtOLG-UrteilArt III Abs.1 III. MietRÄndG. Beschluß des OLG Hamburg vom 3.5.1982 - 4 U 215/81.Zeitschriftenaufsatz082231