1986-04-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/521829Die vertraglich vereinbarte Verpflichtung des Bauherrn und früheren Grundstückseigentümers zur Zahlung eines Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht ist nicht grundstücksbezogen. Sie geht daher bei einem Wechsel des Eigentümers nicht ohne weiteres auf den Grundstückserwerber über. (-z-)LandesbauordnungBauherrGrundstückRechtsprechungEigentumsübertragungStellplatzpflichtAblösungsbetragÜbergangOVG-UrteilBauordnungsrechtBauordnungsrecht - Ablösung der Stellplatzpflicht. § 64 Abs.2 Satz 1, Abs.7 Satz 1 BauO NW 1970.OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.Juni 1984 - 11 A 1955/82.Zeitschriftenaufsatz105035