2004-04-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/136284Amtlicher Leitsatz: Die Verpflichtung, bei der Aufstellung von Geldspielgeräten im stehenden Gewerbe die Aufstellerlaubnis und die Geeignetheitsbestätigung (§33c Abs. 1. 3 GewO) sowie den zum Spielgerät gehörenden Zulassungsbeleg auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen, gebietet es nicht, diese Unterlagen am Ort der Automatenaufstellung zur Einsicht bereitzuhalten. difuBayObLG Beschluss vom 6.11.2003 3 ObOWi 85/2003. Aufstellung von Geldspielgeräten im stehenden Gewerbe.ZeitschriftenaufsatzDG3151GewerbeGewerberechtGewerbeordnungOrdnungsrechtKonzessionVergnügungsstätteSpielautomatBetriebsgenehmigung