Schultze, H.-D.1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261974https://orlis.difu.de/handle/difu/436091Die Verrechtlichung des Integrationsgebots ordnet die integrierende Gesamtplanung grundsätzlich allen Fachplanungen vor. Verf. stellt die gesetzlichen Anforderungen, die Notwendigkeit der gerichtlichen Überprüfung u. die Anforderungen der Rechtswissenschaft an die Integration raumbedeutsamer Planungen dar u. stellt Überlegungen zur Handhabung des Zuständigkeits-Kriteriums an.PlanungskompetenzRaumordnungsrechtRaumplanungRechtDie Integration raumbedeutsamer Planungen als Rechtsproblem.Zeitschriftenaufsatz010686